Regelung Staffelleitervergabe
Nach der erneuten Befragung aller Vereine Unterfrankens hat sich ergeben, dass es bei der bestehenden Regelung der Staffelleitervergabe bleiben wird.
Freiwillige Meldungen können daher auch weiterhin beim Bezirksspielwart abgegeben werden. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Ein Anrecht auf Zuteilung einer bzw. einer bestimmten Spielklasse besteht nicht.
Der Bezirksspielwart, 03.03.2009
Mannschaftsmeldungen
Die Meldungen der Mannschaften (Erwachsene, Jugend, Senioren) kann nur noch online getätigt werden. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht mehr.
Die Meldung erfolgt über das Service-Portal auf der Homepage des BVV (bvv.volley.de).
Der letzte Termin für die Abgabe der Mannschaftsmeldungen ist weiterhin der 01.06. eines Jahres. Danach wird das Service-Portal für Anmeldungen geschlossen.
Jugendmannschaften müssen zusätzlich auf der Homepage des unterfränkischen Verbandes online angemeldet werden, damit Spielpläne erstellt werden können.
WICHTIG: Bei Neuanmeldungen von Erwachsenenmannschaften das Feld NEU benutzen und nicht die jeweils unterste Spielklasse, da dies in den einzelnen Bezirken, Kreisen bzw. Geschlechtern variiert. Außerdem zusätzlich eine Meldung (E-Mail) an den entsprechenden Spielwart senden.
Der Bezirksspielwart, 14.06.2010
Spielerpässe
Spielerpässe können nur noch über das Service-Portal des BVV beantragt werden.
Bei Vereinswechsel muss der abgebende Verein die Freigabe im BVV-Portal und im Spielerpass eintragen. Ohne die Freigabe im BVV-Portal ist keine Beantragung eines neuen Spielerpasses möglich.
Wie bisher ist nach Beantragung der Freigabe diese innerhalb von acht Tagen zweifach zu erteilen und der Spielerpass auszuhändigen. Der neue Verein kann dann den neuen Spielerpass über das BVV-Portal beantragen.
Für Erwachsenenpässe ist ein Wechsel ohne Sperre wie bisher im Monat JULI möglich.
Für Jugend- und Seniorenpässe gelten andere Regelungen. Bei einem Wechsel zwischen dem 01.08. und dem 31.12. des laufenden Spieljahres greift eine Sperre von drei Monaten. Bei einem Wechsel nach dem 31.12. eines laufenden Spieljahres beträgt die Sperre sechs Monate, endet aber spätestens mit Ende des laufenden Spieljahres (30.06.). Ein Wechsel ohne Sperre ist nur im Monat JULI möglich.
Die Beantragung eines neuen Spielerpasses (egal ob nach Vereinswechsel oder bei Erstbeantragung) muss nach der Anleitung im Service-Portal erfolgen. Der Passantrag muss ausgedruckt und unterschrieben werden, verbleibt allerdings beim Verein. Nur auf Verlangen ist der Antrag an die Geschäftsstelle des BVV zu senden.
WICHTIG: Ein Spieljahr geht immer vom 01.07. bis zum 30.06. des Folgejahres. Daher ist eine Beantragung von neuen Spielerpässen immer erst ab dem 01.07. sinnvoll. Ansonsten verliert der Verein auf dem neuen Spielerpass bei der Gültigkeitsdauer immer ein gesamtes Spieljahr.
Der Bezirksspielwart, 14.06.2010